Vertragliche Schuldverhältnisse (ohne Kaufrecht) - Folge 01 (Mietrecht; Vertragsschluss, c.i.c.)

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  • Опубликовано: 17 янв 2025

Комментарии • 21

  • @Elisa-c9f
    @Elisa-c9f 2 месяца назад +8

    Wie schön, Sie im dritten Semester wieder als Professor zu haben!
    Wir Kieler Studis haben ihre Vorlesungen wirklich sehr vermisst. Umso schöner, dass es sich wieder genauso anfühlt, wie in BGB AT vor einem Jahr.☺️😊

    • @Jura-Vorlesungen
      @Jura-Vorlesungen  2 месяца назад +3

      @@Elisa-c9f Mir ging es ganz ähnlich 😉 Herzliche Grüße und auf ein schönes Semester!

  • @yurtub
    @yurtub 2 месяца назад +12

    Ein absolut tolles Geschenk für den Montagabend. Beste Grüße aus der Unistadt im Ländle. Lerne auch mit Ihren Vorlesungen auf mein Staatsexamen.

    • @Jura-Vorlesungen
      @Jura-Vorlesungen  2 месяца назад +4

      Herzlichen Dank für das Kompliment, ich hab mich sehr gefreut :) Viel Vergnügen und herzliche Grüße in den Süden!!

  • @frizzyrascal1493
    @frizzyrascal1493 2 месяца назад +2

    Habe mit Jura absolut nichts am Hut, aber finde diese Vorlesungen interessant. Vielen Dank fürs hochladen!

    • @Jura-Vorlesungen
      @Jura-Vorlesungen  2 месяца назад +1

      Herzlichen Dank und weiterhin viel Vergnügen 🖖

  • @vintagemisery3591
    @vintagemisery3591 2 месяца назад +2

    Top Vorlesung, top Dozent, vielen Dank für den Upload! Trotz gut bestandenem Examen höre ich gerne zur Wiederholung mal rein! Schöne Grüße von einem ihrer (Ex-) Studenten aus München!

    • @Jura-Vorlesungen
      @Jura-Vorlesungen  2 месяца назад +1

      Ganz herzlichen Dank und viele liebe Grüße in das schöne München ☺️

    • @Jura-Vorlesungen
      @Jura-Vorlesungen  2 месяца назад +2

      Und nicht zu vergessen: Herzlichen Glückwunsch zu Ihren Examen 🎉

  • @abonnierer1042
    @abonnierer1042 2 месяца назад +1

    Hervorragende Vorlesungen und sehr schöne Redegeschwindigkeit. Ich hab hier allerdings nicht ganz verstanden, warum das Angebot gem. § 307 I S.1 BGB unwirksam wäre und nicht nach § 308 I Nr. 1. Warum sollte § 308 solche Fälle explizit auflisten, wenn sie bereits nach § 307 I S.1 BGB unwirksam sind?

    • @Jura-Vorlesungen
      @Jura-Vorlesungen  2 месяца назад +1

      Herzlichen Dank für Ihr Kompliment! Richtig ist natürlich, dass derartige Klauseln auch nach § 308 Nr. 1 BGB unwirksam sein können. Das gilt insbesondere dann, wenn man meiner Ansicht folgt, dass dem Vermieter in angespannten Wohnungsmärkten nur eine geringe Überlegungsfrist zur Verfügung steht. Denn zumindest unter Zugrundelegung dieser Auffassung wäre eine Angebotsfrist von sieben Tagen unangemessen lang und somit nach § 308 Nr. 1 BGB unwirksam. Aber: Nach meinem Dafürhalten besteht das Problem nicht nur darin, dass sich der Vermieter eine unangemessen lange Annahmefrist ausbedingt, sondern weitergehend darin, dass er überhaupt zulasten einer Vielzahl von Mietern eine Bindung herbeiführt. Das Problem ist deshalb schon die Bindung als solche. Und deshalb reicht auch § 308 Nr. 1 BGB nicht aus (denn der geht ja grundsätzlich von der Zulässigkeit einer Bindung aus). Herzliche Grüße!!

    • @abonnierer1042
      @abonnierer1042 2 месяца назад +1

      Perfekt, vielen Dank Ihnen für die einleuchtende Erklärung. Herzliche Grüße zurück und vielen Dank auch nochmal für die wirklich sehr guten Vorlesungen. 🙏🏻

  • @jw1209
    @jw1209 2 месяца назад +2

    Sehr geehrter Herr Fervers, werden Sie in ihrer Vorlesung auf Konstellation von gemischtypischen Verträgen eingehen? ich persönlich habe mit diesem Thema Schwierigkeiten und finde es insbesondere schwierig, wie man und wo man in der Klausur die Vertragstypen am besten abgrenzt.

    • @Jura-Vorlesungen
      @Jura-Vorlesungen  2 месяца назад +3

      Ich hatte es zwar bislang in der Gliederung nicht drinnen, nehme Ihre Anregung aber sehr gerne auf! Herzliche Grüße 🖖

  • @MaxMustermann-ym3wb
    @MaxMustermann-ym3wb 2 месяца назад

    Sehe ich das richtig, dass diese Vorlesung ein Ausschnitt aus Ihrer Vorlesung zum BT im WiSe 23/24 ist?

    • @Jura-Vorlesungen
      @Jura-Vorlesungen  2 месяца назад

      Nein das kann man so nicht sagen. Natürlich wird es teilweise auch Überschneidungen geben. Aber insbesondere das Mietrecht werde ich sehr viel ausführlicher behandeln als in meiner Vorlesung zum Schuldrecht BT. Der Grund liegt darin, dass ich bei Schuldrecht BT vor der (unlösbaren) Aufgabe stand, alle vertraglichen und alle gesetzlichen Schuldverhältnisse in 4 SWS abzuarbeiten. Demgegenüber habe ich bei nur vertraglichen Schuldverhältnissen und ohne Kaufrecht wesentlich mehr Luft, auch wenn es nur 2 SWS sind. Herzliche Grüße!!

    • @MaxMustermann-ym3wb
      @MaxMustermann-ym3wb 2 месяца назад

      @@Jura-Vorlesungen Geht das dann über das examensrelevante Wissen hinaus und schon eher in Richtung Schwerpunkt-Vorlesung? Weil Ihre andere Vorlesung war ja auch schon umfassend (bis auf Deliktsrecht und Mehrpersonenverhältnisse im Bereicherungsrecht, wofür die Zeit nicht mehr gereicht hat).
      Herzliche Grüße und einen schönen Abend!

    • @firefighter4414
      @firefighter4414 2 месяца назад

      @@Jura-Vorlesungen Das in 4 SWS klingt echt hart, das schafft wahrscheinlich nur Chuck Norris, diese unmögliche Aufgabe zu lösen.

    • @Jura-Vorlesungen
      @Jura-Vorlesungen  2 месяца назад +1

      @@MaxMustermann-ym3wb Das würde ich auch nicht sagen :) Auch die Schuldrecht BT-Vorlesung war umfassend, das stimmt, aber bei den vertraglichen Schuldverhältnissen musste ich (außer beim Kaufrecht) leichte Abstriche machen. Sie kommen wahrscheinlich auch mit dem Wissen aus der Schuldrecht BT-Vorlesung sehr gut klar; trotzdem ist alles aus dieser Vorlesung examensrelevant und es geht auf keinen Fall Richtung SP-Veranstaltung. Herzliche Grüße 🖖

    • @titus4169
      @titus4169 2 месяца назад

      ​@@Jura-VorlesungenHallo Herr Prof. Ververs. Also wäre es im Rahmen einer Wiederholung für die Examensvorbereitung (um auch den auditiven Teils des Lernens zu beleuchten) besser diese vertiefte Vorlesung anzuhören? Bzw. Kaufrecht aus dem letzten Semester und danach zu dieser Vorlesung switchen.
      Vielen Dank für Ihre tollen Vorlesungen!